Rechts-
beratung


Umweltrecht am Beispiel einer geplanten Süßwasserfischzucht:

Anhand eines einfachen und nur in den Grundzügen aufgezeigten Beispiels werden an dieser Stelle das Wirken und der aufgeführte Nutzen unserer Arbeit veranschauicht.

Ausgangssituation:

Wasserwirtschaftlerin W will eine Süßwasserfischzucht gründen und plant hierfür in mehreren Teichen eines Binnengewässernetzes in Schleswig-Holstein, unweit der Ostseeküste, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Hierfür müssen die natürlichen Gegebenheiten zum Teil durch bauliche Maßnahmen wie z. B. Vollbetonteiche ergänzt werden.

Es handelt sich folglich um eine Tierzucht im Freien, verbunden mit der Errichtung von baulichen Anlagen, die Auswirkungen auf die angrenzende Ostsee haben kann. Für einen rechtmäßigen Aufbau und Betrieb der Fischzucht ist ein breites Spektrum von Regelwerken zu berücksichtigen. Dies reicht von Europarechtlichen Vorgaben wie die der Richtlinie 92/43/EWG zum Aufbau eines Europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000), über Schifffahrtsrechtliche Anforderungen aus dem BWaStrG bis hin zu landesrechtlichen Vorschriften wie z. B. dem Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG). Neben das formelle und materielle Recht können aber auch noch zahlreiche Anforderungen aus untergesetzlichen Erlassen, Empfehlungen, etc. wie z. B. der Verhaltenskodex des Verbandes der Europäischen Fischzüchter treten. Unter anderem ergeben sich hieraus folgende Risiken und Chancen für die Wasserwirtschaftlerin W:

Senkung des Genehmigungs-, und Effizienzrisikos:

Für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens kann die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend erforderlich sein. Je nach Maß-gabe des UVPG im Zusammenspiel mit dem Landes-UVPG muss ein Vorhaben, welches bestimmte Schwellenwerte überschreitet im Vorwege der Zulassung mittels UVP auf seine Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen; Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft; Kulturgüter und sonstige Sachgüter; sowie den Wechselwir-kungen zwischen den genannten Gütern überprüft werden.

Analyste überprüft die Notwendigkeit einer UVP, ermittelt die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die relevanten Schutzgüter und stellt die Ergebnisse als Gutachten in das verwaltungsbehördliche Verfahren der UVP ein. Dadurch werden das Risiko einer Genehmigungsverweigerung aufgrund fehlender verfahrensrechtlicher Anforderungen gesenkt und die Effizienz durch die Vermeidung unnötiger Begutachtungen gesteigert.

Eine über mehrere Teiche angelegte Fischzucht führt unzweifelhaft zu erheblichen Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft sowie Tiere und Pflanzen und macht somit eine UVP erforderlich.

Beschleunigung des Zulassungsverfahrens:

Bevor mit dem eigentlichen Betrieb der Fischzucht begonnen werden kann sind in der Regel Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse, etc. einzuholen. Bei einer Aquakultur ergeben sich verschiedene Zulassungsvoraussetzungen, für die ver-schiedene Behörden zuständig sind. So sind die Wasserbehörde wie die Fischereibehörde und Naturschutzbehörde im Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren zuständig. Bei der Errichtung von Becken tritt die Bauaufsichtsbehörde ins Verfahren ein und bei der Errichtung sowie dem Betrieb von Netzgehegeanlagen für die Fischproduktion ist auch die Zuständigkeit der Bundeswasserstraßenverwaltung gegeben.

Durch die Ermittlung und Anrufung der für die jeweilige Sachlage zuständigen Be-hörde werden unnötige Antragstellungen oder zeitraubende Weiterleitungen vermie-den, so dass auf zügigstem Wege die erforderlichen behördlichen Stellungnahmen eingeholt werden können.

Gewährleistung der Qualitätsstandards und Senkung des Wirtschafts-, und Umweltrisikos

Um einen nachhaltigen, wirtschaftlich erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Be-trieb zu gewährleisten sind verschiedene Vorgaben und Empfehlungen zu berück-sichtigen. Hierzu zählt z. B. der Grundsatz der „besten Praxis“, ein Verhaltenskodex des Verbandes der Europäischen Fischzüchter aus dem Jahre 2000, mit dem ein hoher Standard für Lebensmittelsicherheit unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Umweltbelange und Verbraucherbedürfnisse sichergestellt werden soll. Des weiteren werden hierdurch auch Anforderungen aus der Helsinki-Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes aufgegriffen, die in ihrer Gesamtheit aufgrund der im vorliegenden Sachverhalt gegebenen Nähe zur Ostsee, in das Vorhaben einge-bunden werden muss. Hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes spielen na-türlich die Anforderungen aus Schutzgebietsrichtlinien wie der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie im Zusammenhang mit dem Projekt Natura 2000 eine her-ausragende Rolle, so dass die Fischzucht nur dann zulässig betrieben werden kann, wenn sie nicht gegen die Ziele der Richtlinien und entsprechender Schutzgebietssat-zungen verstößt. Ebenso ist schon bei der Standortfrage zu prüfen, ob eventuelle Eingriffe in die Natur und Landschaft durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kom-pensiert werden können.

Senkung des Haftungsrisikos:

Das Haftungsrisiko im Schadensfalle wird durch die Einhaltung der Bestimmungen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) gemindert. Für eine Un-ternehmung wie die vorliegende Fischzucht könnten z. B. die UVV BGV D 21 „Schwimmende Geräte“ sowie die UVV BGV D 19 „Wasserfahrzeuge mit Betriebser-laubnis auf Binnengewässern“ von besonderer Bedeutung sein. Durch die exakte Anpassung der örtlichen und betrieblichen Umstände an die Anforderungen der UVV wird das Haftungsrisiko für den Unternehmer entscheidend gesenkt.

Förderung:

Je nach Ausgestaltung des Betriebes können staatliche oder private Fördermöglichkeiten beantragt werden. So kann z. B. für eine moderne Fischzucht, die allen Anforderungen an ein nachhaltiges Wirtschaften gerecht wird, ein Förderantrag bei der öffentlich-rechtlichen „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“ sinnvoll sein, die mit einem Stiftungskapital von 80 Millionen Euro innovative Entwicklungen der Wirtschaft zum Nutzen des Menschen und des Landes Schleswig-Holstein unterstützt.

Sämtliche existierenden Institutionen, die als mögliche Förderer des jeweiligen Vor-habens zur Disposition stehen werden von Analyste ermittelt und über die entspre-chenden Antragstellung wird ein Kontakt hergestellt.

Fazit:

Eine intensive, umfängliche Auseinandersetzung mit der rechtlichen Materie ist un-umgänglich, will man nicht Gefahr laufen Nutzungsvorteile auszulassen oder nachteilige Rechtsfolgen zu erleiden. Dies schließt natürlich die Analyse der Rechtsprechung mit ein. Die mit dieser Auseinandersetzung verbundene kontinuierliche Überprüfung der vom Gesetz- und Verordnungsgeber gewährten Rechte und Pflichten ist auf dem Gebiet des Umweltrechtes umso dringender erforderlich, da es sich hierbei um eine, im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten, äußerst dynamische Rechtsmaterie handelt.

Die Arbeit von Analyste mündet in konkreten, zielgerichteten Handlungsempfehlun-gen und kann mit einer Betreuung fortgesetzt werden, bei der in vorher festgelegten Zeitabständen, z. B halb- oder vierteljährlich, die Veränderungen im Umweltrecht mit den Umständen vor Ort abgeglichen und so der Einklang und die Aktualität Ihres Unternehmens mit umweltrechtlichen Pflichten und Rechten sichergestellt wird.

Die Umweltrechtsberatung und -betreuung verbindet sich mit dem naturwissen-schaftlichen und planerischen Beratungsangebot von Analyste und führt so zu einem umweltgerechten, sinnvollen und realisierbaren Konzept aus einer Hand.