Wasser



Die neue EU Wasserrahmenrichtline und ihre Problemzonen

Der Leitgedanke „Wasser kennt keine Grenzen“ war Ausgangspunkt der im Februar1996 von der Europäische Kommission begonnenen Beratungen über die Wasserpolitik. Im Mai 2000 wurde ein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Nach langwierigen Verhandlungen wurde es im Juni 2000 unter portugiesischer Präsidentschaft erfolgreich abgeschlossen.
Diese Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Seit Dezember 2003 sollen nationale und regionale Wassergesetze an die WRRL angepasst und die Kooperation in den Flusseinzugsgebieten realisiert werden, im Jahre 2015 sollen die Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreicht haben.

Neu an der WRRL ist der Ansatz, das Flusseinzugsgebiet flächenhafter zu betrachten, bei der Bewertung die Gewässertypen stärker zu berücksichtigen und kombinatorische Ansätze in die Kalkulationen aufzunehmen. So soll die Schadstoffanalyse sowohl den Aspekt der Immission, als auch der Emission berücksichtigen und die Bewertung der Fauna und Flora soll Charakteristika von Einzelstoffen als auch Gruppenspezifika beinhalten.

Die Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnen­oberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Folgende Ziele wurden in Artikel 1 festgelegt:

  • Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
  • Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens­/Freisetzens prioritär gefährlicher Stoffe
  • Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
  • Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren

Bei oberirdischen Gewässern und Grundwasser gilt:

  • Guter ökologischer, chemischer und quantitativer Zustand in 15 Jahren bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren (gerechnet vom Jahr 2000)
  • Verhinderung der Verschlechterung der Wasserqualität
  • Umkehr von signifikanten Belastungstrends und Verhinderung von Schadstoffeinträgen beim Grundwasser

Um den in der WRRL geforderten guten Zustand bei Oberflächengewässern zu erreichen, muss sowohl ein guter ökologischer Zustand als auch ein guter chemischer Zustand durchgesetzt werden. Zur Beurteilung des chemischen Zustandes werden sogenannte prioritäre Stoffe herangezogen. Unter den 33 Stoffen bzw. Stoffgruppen befinden sich: 4 Schwermetalle, 14 Pflanzenschutzmittel und 15 organische Verbindungen aus der Chemieindustrie.

Nach dem Anlass zur Besorgnis und dem Grad der Gefährlichkeit besteht für einen Teil der prioritären Stoffe ein noch stärkeres Gewässerschutzziel, für die prioritär gefährlichen Stoffe, also Stoffe, die toxisch, persistent und bioakkumulierbar sind. Leider wurde im Zusammenhang mit der Forderung, die Emissionen dieser Stoffe auf 0 zu senken, kein damit verbundener Maßnahmekatalog ausgearbeitet. Der rechtlich bindende Charakter dieser Einigung ist daher fraglich.

Bislang fehlt in der WRRL leider auch ein ausdrücklicher Bezug zu den Problemen, die z. B. durch die Umlagerung kontaminierter Sedimente entstehen können. Bei dem übergreifenden Ansatz der WRRL muß nicht nur die Immission in die Wasserkörper über diffuse oder Punktquellen berücksichtigt werden, sondern auch die Re-Immission durch das Sediment. Eine Vernachlässigung der schlafenden Gifte im Sediment führt oft zu einer falschen Risikoanalyse. Sedimentuntersuchungen müssen deshalb eine Säule der Wasserwissenschaft bleiben. Alle vorhandenen Potentiale, so die entsprechenden Institute in den neuen Bundesländern, müssen erhalten und ihre Kompetenz genutzt werden.

Klar sollte sein, daß Wasser im Sinne eines wertvollen Erbes an folgende Generationen behandelt werden muß. Die Nutzung von Wasser sollte an Gebühren gebunden werden, da leider oft nur die Preissensibilität einen Anreiz zur Förderung einer maßvollen Nutzung schafft. Aus diesem Grund erheben viele europäische Länder seit Jahren Gebühren für Wasser. Studien zeigen, dass sorgfältige Preisgestaltung einen Anreiz für eine langfristige nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen schaffen kann. Einer Privatisierung des Wassermarktes in Europa sehen wir jedoch weiterhin skeptisch entgegen.

Weitere Informationen:

www.wrrl-info.de

www.europa.eu.int/comm/environment/water

www.fliessgewaesserschutz.de