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Die neue EU Wasserrahmenrichtline und ihre Problemzonen
Der Leitgedanke „Wasser kennt keine Grenzen“ war Ausgangspunkt der im
Februar1996 von der Europäische Kommission begonnenen Beratungen
über die Wasserpolitik. Im Mai 2000 wurde ein
Vermittlungsverfahren eingeleitet. Nach langwierigen Verhandlungen
wurde es im Juni 2000 unter portugiesischer Präsidentschaft
erfolgreich abgeschlossen.
Diese Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am 22. Dezember 2000 in Kraft
getreten. Seit Dezember 2003 sollen nationale und regionale
Wassergesetze an die WRRL angepasst und die Kooperation in den
Flusseinzugsgebieten realisiert werden, im Jahre 2015 sollen die
Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreicht haben.
Neu an der WRRL ist der Ansatz, das Flusseinzugsgebiet
flächenhafter zu betrachten, bei der Bewertung die
Gewässertypen stärker zu berücksichtigen und
kombinatorische Ansätze in die Kalkulationen aufzunehmen. So soll
die Schadstoffanalyse sowohl den Aspekt der Immission, als auch der
Emission berücksichtigen und die Bewertung der Fauna und Flora
soll Charakteristika von Einzelstoffen als auch Gruppenspezifika
beinhalten.
Die Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der
Binnenoberflächengewässer, der
Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des
Grundwassers. Folgende Ziele wurden in Artikel 1 festgelegt:
- Schutz und Verbesserung des Zustandes
aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich
von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen
- Förderung einer nachhaltigen
Nutzung der Wasserressourcen
- Schrittweise Reduzierung
prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens/Freisetzens
prioritär gefährlicher Stoffe
- Reduzierung der Verschmutzung des
Grundwassers
- Minderung der Auswirkungen von
Überschwemmungen und Dürren
Bei oberirdischen Gewässern und Grundwasser gilt:
- Guter ökologischer, chemischer und
quantitativer Zustand in 15 Jahren bei erheblich veränderten oder
künstlichen Gewässern in 15 Jahren (gerechnet vom Jahr 2000)
- Verhinderung der Verschlechterung der
Wasserqualität
- Umkehr von signifikanten
Belastungstrends und Verhinderung von Schadstoffeinträgen beim
Grundwasser
Um den in der WRRL geforderten guten Zustand bei
Oberflächengewässern zu erreichen, muss sowohl ein guter
ökologischer Zustand als auch ein guter chemischer Zustand
durchgesetzt werden. Zur Beurteilung des chemischen Zustandes werden
sogenannte prioritäre Stoffe herangezogen. Unter den 33 Stoffen
bzw. Stoffgruppen befinden sich: 4 Schwermetalle, 14
Pflanzenschutzmittel und 15 organische Verbindungen aus der
Chemieindustrie.
Nach dem Anlass zur Besorgnis und dem Grad der Gefährlichkeit
besteht für einen Teil der prioritären Stoffe ein noch
stärkeres Gewässerschutzziel, für die prioritär
gefährlichen Stoffe, also Stoffe, die toxisch, persistent und
bioakkumulierbar sind. Leider wurde im Zusammenhang mit der Forderung,
die Emissionen dieser Stoffe auf 0 zu senken, kein damit verbundener
Maßnahmekatalog ausgearbeitet. Der rechtlich bindende Charakter
dieser Einigung ist daher fraglich.
Bislang fehlt in der WRRL leider auch ein ausdrücklicher Bezug zu
den Problemen, die z. B. durch die Umlagerung kontaminierter Sedimente
entstehen können. Bei dem übergreifenden Ansatz der WRRL
muß nicht nur die Immission in die Wasserkörper über
diffuse oder Punktquellen berücksichtigt werden, sondern auch die
Re-Immission durch das Sediment. Eine Vernachlässigung der
schlafenden Gifte im Sediment führt oft zu einer falschen
Risikoanalyse. Sedimentuntersuchungen müssen deshalb eine
Säule der Wasserwissenschaft bleiben. Alle vorhandenen Potentiale,
so die entsprechenden Institute in den neuen Bundesländern,
müssen erhalten und ihre Kompetenz genutzt werden.
Klar sollte sein, daß Wasser im Sinne eines wertvollen Erbes an
folgende Generationen behandelt werden muß. Die Nutzung von
Wasser sollte an Gebühren gebunden werden, da leider oft nur die
Preissensibilität einen Anreiz zur Förderung einer
maßvollen Nutzung schafft. Aus diesem Grund erheben viele
europäische Länder seit Jahren Gebühren für Wasser.
Studien zeigen, dass sorgfältige Preisgestaltung einen Anreiz
für eine langfristige nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
schaffen kann. Einer Privatisierung des Wassermarktes in Europa sehen
wir jedoch weiterhin skeptisch entgegen.
Weitere Informationen:
www.wrrl-info.de
www.europa.eu.int/comm/environment/water
www.fliessgewaesserschutz.de
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