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Die EU Emissionshandels-Richtlinie, Augenwischerei ?
Am 25. Oktober 2003 ist nach einem mehr als zweijährigen
Gesetzgebungsverfahren die Emissionshandels-Richtlinie in Kraft
getreten. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass
für besonders energieintensive Unternehmen am 1. Januar 2005 der
EU-weite Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten beginnen kann.
Durch den Emissionshandel soll ein umweltpolitisches Ziel, nämlich
die Verringerung der Treibhausgase durch ein ökonomisches
Instrument, den Handel mit Verschmutzungsrechten, erreicht werden.
Der Handel mit Emissionen ist ein System, bei dem Unternehmen
entsprechend den umweltpolitischen Gesamtzielen bestimmte Anteile an
den Treibhausgasemissionen zugeteilt werden, mit denen sie dann
untereinander handeln können. Die Gesamtmenge der allen
beteiligten Unternehmen zugeteilten Anteile entspricht dabei der
zulässigen Emissionshöchstmenge. Der Handel mit Emissionen
gestattet es einzelnen Unternehmen, über den ihnen zugeteilten
Emissionsanteil hinaus Schadstoffe auszustoßen, und zwar unter
der Bedingung, dass sie ein anderes Unternehmen finden, das seinen
Emissionsanteil nicht ausgeschöpft hat und bereit ist, seinen
nicht genutzten Anteil abzugeben.
Die Grundlage der Kalkulation besteht in der Annahme, dass den
beteiligten Unternehmen bei der Einhaltung der Umweltschutzauflagen
geringere Kosten entstehen, als dies ohne die Möglichkeit des
Handels der Fall wäre:
Die Unternehmen würden, abhängig vom Preis eines
Emissionsanteils, entscheiden, ob es für sie günstiger ist,
die notwendigen Emissionsanteile zu kaufen oder die Emissionen durch
Investitionen in eine entsprechende Technik zu vermeiden. Dies werde
dazu führen, dass die Unternehmen mit den geringsten
Vermeidungskosten mehr Emissionen vermeiden als sie es müssten und
ihre überzähligen Emissionsanteile an diejenigen verkaufen,
die höhere Emissionsvermeidungskosten haben.
Die Kosten zur Vermeidung der Umweltverschmutzung sind je nach Branche
und Unternehmen unterschiedlich hoch. Da sich der Preis für die
Zertifikate aus deren Knappheit, die durch die Emissionsobergrenze
festgelegt wird, errechnet, ist zu erwarten, daß die
selbstregulatorischen Prinzipien des Marktes tatsächlich zu einer
Verringerung der Emissionen führen werden. Im Vergleich zu einer
reinen Besteuerung kann das gewünschte Emissionsniveau so
wahrscheinlch besser getroffen werden, und die erwartete
unternehmerische Akzeptanz wird erwartungsgemäß höher
liegen, da eigener Handlungsspielraum den Unternehmen
Marktflexibilität gewährt.
Dieses Marktmodell wurde schon vor zehn Jahren in den USA
eingeführt und führte dort zuerst zu geringen Resultaten, da
die Bemessungsgrenzen für ausgegebene Zertifikate vergleichsweise
hoch lagen und wiederum einen zu niedrigen Marktpreis letzterer zur
Folge hatte. Die Stärke dieses Modells zeigte sich, als man das
Höchstmaß gültiger Zertifikate reduzierte, sich
daraufhin ein realistischer Zertifikatspreis entwickelte und in der
Folge die Schwefeldioxidemission um 10% senkte.
Der Erfolg dieses Modells hängt daher vor allem von einer
realistischen Kalkulation der Bemessungsgrenzen für derartige
Zertifikate ab. Darüber hinaus sollte das Modell dann auch auf
andere Bereiche der Emissionssteuerung ausgedehnt werden, um die
Kalkulierbarkeit des Umweltschutzes für Unternehmen und die
Entwicklung der vollen Regulationsstärke für die Regierung zu
erhöhen.
Weitere Informationen:
www.umweltrechtsreport.de
www.eu-emissionshandel.at/
www.umweltbundesamt.de/emissionshandel/
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