Emissionen



Die EU Emissionshandels-Richtlinie, Augenwischerei ?

Am 25. Oktober 2003 ist nach einem mehr als zweijährigen Gesetzgebungsverfahren die Emissionshandels-Richtlinie in Kraft getreten. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass für besonders energieintensive Unternehmen am 1. Januar 2005 der EU-weite Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten beginnen kann. Durch den Emissionshandel soll ein umweltpolitisches Ziel, nämlich die Verringerung der Treibhausgase durch ein ökonomisches Instrument, den Handel mit Verschmutzungsrechten, erreicht werden.

Der Handel mit Emissionen ist ein System, bei dem Unternehmen entsprechend den umweltpolitischen Gesamtzielen bestimmte Anteile an den Treibhausgasemissionen zugeteilt werden, mit denen sie dann untereinander handeln können. Die Gesamtmenge der allen beteiligten Unternehmen zugeteilten Anteile entspricht dabei der zulässigen Emissionshöchstmenge. Der Handel mit Emissionen gestattet es einzelnen Unternehmen, über den ihnen zugeteilten Emissionsanteil hinaus Schadstoffe auszustoßen, und zwar unter der Bedingung, dass sie ein anderes Unternehmen finden, das seinen Emissionsanteil nicht ausgeschöpft hat und bereit ist, seinen nicht genutzten Anteil abzugeben.

Die Grundlage der Kalkulation besteht in der Annahme, dass den beteiligten Unternehmen bei der Einhaltung der Umweltschutzauflagen geringere Kosten entstehen, als dies ohne die Möglichkeit des Handels der Fall wäre:
Die Unternehmen würden, abhängig vom Preis eines Emissionsanteils, entscheiden, ob es für sie günstiger ist, die notwendigen Emissionsanteile zu kaufen oder die Emissionen durch Investitionen in eine entsprechende Technik zu vermeiden. Dies werde dazu führen, dass die Unternehmen mit den geringsten Vermeidungskosten mehr Emissionen vermeiden als sie es müssten und ihre überzähligen Emissionsanteile an diejenigen verkaufen, die höhere Emissionsvermeidungskosten haben.

Die Kosten zur Vermeidung der Umweltverschmutzung sind je nach Branche und Unternehmen unterschiedlich hoch. Da sich der Preis für die Zertifikate aus deren Knappheit, die durch die Emissionsobergrenze festgelegt wird, errechnet, ist zu erwarten, daß die selbstregulatorischen Prinzipien des Marktes tatsächlich zu einer Verringerung der Emissionen führen werden. Im Vergleich zu einer reinen Besteuerung kann das gewünschte Emissionsniveau so wahrscheinlch besser getroffen werden, und die erwartete unternehmerische Akzeptanz wird erwartungsgemäß höher liegen, da eigener Handlungsspielraum den Unternehmen Marktflexibilität gewährt.

Dieses Marktmodell wurde schon vor zehn Jahren in den USA eingeführt und führte dort zuerst zu geringen Resultaten, da die Bemessungsgrenzen für ausgegebene Zertifikate vergleichsweise hoch lagen und wiederum einen zu niedrigen Marktpreis letzterer zur Folge hatte. Die Stärke dieses Modells zeigte sich, als man das Höchstmaß gültiger Zertifikate reduzierte, sich daraufhin ein realistischer Zertifikatspreis entwickelte und in der Folge die Schwefeldioxidemission um 10% senkte.
Der Erfolg dieses Modells hängt daher vor allem von einer realistischen Kalkulation der Bemessungsgrenzen für derartige Zertifikate ab. Darüber hinaus sollte das Modell dann auch auf andere Bereiche der Emissionssteuerung ausgedehnt werden, um die Kalkulierbarkeit des Umweltschutzes für Unternehmen und die Entwicklung der vollen Regulationsstärke für die Regierung zu erhöhen.

Weitere Informationen:

www.umweltrechtsreport.de

www.eu-emissionshandel.at/

www.umweltbundesamt.de/emissionshandel/